Seit dem 01.04.2006 wird auch bei Krafträdern im Rahmen der Hauptuntersuchung die sog. AUK ( Abgasuntersuchung Kraftrad) durchgeführt.
Betroffen hiervon sind alle Zulassungspflichtigen Zweiräder welche nach dem 01.01.1989 erstmals in Deutschland zugelassen wurden.
Eine gesonderte AUK Plakette wird im Gegensatz zum PKW-Bereich nicht erteilt.
Die zur Abgasprüfung verwendeten Werte (CO Gehalt / Drehzahl/ Öltemperatur etc.) werden an zentraler Stelle von allen Zweirad-Herstellern gesammelt und den zuständigen Prüforganisationen zu Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass die Parameter zur Messung bei der AUK erheblich von denen zur Zulassung/Erteilung einer ABE bzw. EG-BE vorgegebenen Maßstäben, abweichen.
Voraussetzung für die Einhaltung der für die AUK relevanten Werte sind unter anderem der technisch einwandfreie und originale Zustand aller an der Gemischaufbereitung und Abgasentsorgung direkt oder indirekt beteiligten Komponenten, sowie deren Peripherie.
Manipulationen, erhöhter Verschleiß, sowie schlechte Wartung auch einzelner Bauteile können und werden natürlich die gemessenen Werte negativ beeinflussen, womit die Erteilung der Prüfplakette bei Überschreiten der Grenzwerte verweigert wird.
Die beschriebenen Werte werden derzeit nur den vorgenannten Übergeordneten Organisationen zur Verfügung gestellt.
Weitere Einzelheiten finden Sie in dem auf dieser Seite hinterlegten Informationsblatt. Selbstverständlich können wir Ihnen auch vor Ort bei uns Auskunft geben.