Gültig ab 02.04.2022
Hessen lockert weiter die Corona-Schutzmaßnahmen
---- Covid-Update ----
Maskenpflicht:
Es besteht keine generelle Maskenpflicht mehr in Innenräumen. Auch in Schulen, Hochschulen und anderen Ausbildungseinrichtungen gilt keine gesetzliche Maskenplicht mehr. Betriebliche Arbeitsschutzmaßnahmen können unabhängig davon auf Grundlage der anzustellenden Gefährdungsbeurteilung eine Maskenpflicht vorsehen.
Diese Masken sind zulässig: OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil.
Um Ausfälle und eine Schließung durch Krankheitsfälle zu vermeiden, wünschen wir uns dennoch das Tragen von Masken im Ladengeschäft und das Einhalten eines respektvollen Abstands bis Ende April.
Es steht uns somit frei, zu entscheiden ob es in Einzelfällen erforderlich ist oder nicht.
Mit einem tagesaktuellen negativen Schnelltest können Sie das Ladengeschäft ohne Maske betreten.
Wir hoffen auf Ihre Zusammenarbeit und freuen uns auf Ihren nächsten Besuch!
LG vom Team GEDE